VORSORGE

„Das Erreichen deiner Ziele hängt davon ab, was du jetzt tust – Dieses Zitat unterstreicht wie wichtig es ist, heute die notwendigen Schritte zu gehen, um morgen da anzukommen, wo wir hin wollen. Diese Weisheit gilt nicht nur für unsere privaten und beruflichen Ziele, sondern insbesondere auch für unsere persönliche Vorsorge. Haben Sie Ihre Vorsorge geplant?

Die private Vorsorge

In der ersten Säule und somit AHV-versichert sind alle Personen, die in der Schweiz erwerbstätig sind. Zusätzlich sind die meisten nicht selbständig erwerbenden Personen in der 2. Säule (Pensionskasse) versichert. Doch wie steht es um die private Vorsorge? Was bedeutet Säule 3a und 3b und welche Vorteile bieten sie mir? Lohnt sich die dritte Säule für mich überhaupt und falls ja, soll ich die Bank- oder die Versicherungslösung wählen? Dies sind nur einige von vielen Fragen, welche sich im Rahmen der privaten Vorsorge stellen. Wir klären Sie gerne über die Funktionsweise der privaten Vorsorge auf und beantworten Ihre Fragen umfassend. Als unabhängiger Berater kann Ihnen Zulliger Treuhand & Consulting zudem eine objektive und neutrale Empfehlung für Ihre persönliche Situation abgeben.

Der Vorsorgeauftrag – Ein wichtiges Element in der Vorsorge

Was passiert, wenn ich plötzlich nicht mehr für mich selbst entscheiden kann? Wer trifft die Entscheide im medizinischen Bereich? Wer kümmert sich um meine Finanzen oder vertritt mich in Rechtsgeschäften? Für den Fall, dass eine plötzliche Urteilsunfähigkeit eintritt, sei es durch eine Krankheit oder durch einen Unfall, sollte man diese Fragen frühzeitig für sich beantworten. Diese Möglichkeit bietet Ihnen der Vorsorgeauftrag.

Falls kein Vorsorgeauftrag erstellt wurde, benötigen viele Entscheidungen im Zusammenhang mit der urteilsunfähigen Person die Zustimmung der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB). Dies kann je nach Situation Verzögerungen mit sich bringen, oder Sie in gewissen Entscheiden sogar gänzlich blockieren, nämlich dann, wenn die KESB die Zustimmung verweigern sollte. Selbst als Ehegatte können Sie dann gewisse Schritte nicht mehr umsetzen, auch wenn sie wissen, dass Ihr Partner Ihnen zustimmen würde. Ist hingegen ein Vorsorgeauftrag vorhanden, kann dieser der KESB vorgelegt werden. So kann die eingesetzte Person die Entscheidungen für alle im Vorsorgeauftrag erwähnten Geschäfte selbst treffen. Wer Sie einsetzen und wie weit die Vertretung reicht, bestimmen Sie selbst.

Versicherungen 

Heute gibt es Versicherungen für beinahe alles. Doch welche Versicherungen brauchen Sie wirklich? Und bei welchen bezahlen Sie möglicherweise mehr als Sie eigentlich müssten? Wir prüfen Ihre Versicherungen und besprechen mit Ihnen, wo wir Optimierungsmöglichkeiten sehen.

Das Wichtigste sind Ihre Ziele

Jeder Mensch hat eigene Träume, eigene Vorstellungen. Für eine gut fundierte Beratung ist es darum essentiell, dass wir Ihre Pläne kennen und diese bei der Planung Ihrer Vorsorge berücksichtigen können. Dies können beispielsweise längere Reisen sein, oder vielleicht sparen Sie gerade auf ein Eigenheim.

Menü